AGB
Inhaltsverzeichnis
Teil A - Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
- Vertragsschluss
- Allgemeine Leistungsbestimmungen und Support
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Laufzeit und Kündigung
- Pflichten des Kunden
- Datenschutz und Informationssicherheit
- Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis
- Haftung
- Gewährleistung
- Höhere Gewalt
- Änderungen der AGB und Preisanpassungen
- Schlussbestimmungen
Teil B - Rechenzentrums-, Cloud- und Hosting-Lösungen
- Leistungen
- Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
- Datensicherung durch den Anbieter
- AI/LLM-Inferencing
- Co-Location
- Domains
- Umgang mit Inhalten, Meldeverfahren und Moderation (Digital Services Act)
- Anbieterwechsel und Datenübertragbarkeit (EU Data Act)
Teil C - IT-Projekte und Dienstleistungen
- Leistungen und Vertragstyp
- Mitwirkung und Änderungswünsche
- Abnahme von Werkleistungen
- Nutzungsrechte
- Open-Source-Software
Teil A - Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der Wodanio Solutions GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „Wodanio“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese AGB nicht. Der Anbieter schließt mit Verbrauchern keine Verträge.
1.2 Geschäftsbereiche und Aufbau
Der Anbieter ist in zwei Geschäftsbereichen tätig:
- Rechenzentrums-, Cloud- und Hosting-Leistungen: Rechenzentrumsbetrieb, SaaS-, Open-Source- und Partner-/Whitelabel-Hosting, Wodanio Cloud Services, Server-Leistungen, Co-Location, Web- und Mail-Hosting, Domain- und DNS-Services sowie eigene Software-as-a-Service-Produkte des Anbieters
- IT-Projekte und Dienstleistungen: Beratung, Konzeption, Softwareentwicklung, Umsetzung und Betreuung von Infrastruktur- und sonstigen IT-Projekten
Teil A gilt für alle Leistungen. Teil B gilt ergänzend für Rechenzentrums-, Cloud- und Hosting-Leistungen, Teil C ergänzend für IT-Projekte und Dienstleistungen. Bei Widersprüchen gehen die Teile B und C dem Teil A vor.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Rangfolge der Vertragsdokumente
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsdokumente in folgender Rangfolge:
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Einzelvertrag, individuelles Angebot bzw. Auftragsbestätigung
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarungen (für die darin geregelten Gegenstände)
- Leistungsbeschreibungen und gesondert vereinbarte Service Level Agreements (SLA)
- Die für das jeweilige Vertragsverhältnis nach Ziffer 4 und Ziffer 12 maßgebliche Preisliste
- Teil B bzw. Teil C dieser AGB
- Teil A dieser AGB
Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsschluss
2.1 Verbindliche Angebote
Die auf der Website des Anbieters und in der Preisliste unter https://www.wodanio.com/cloud-hosting/preisliste dargestellten Leistungen und Preise sind verbindliche Angebote des Anbieters an Kunden, die die Voraussetzungen der Ziffer 2.3 erfüllen.
Diese Angebote stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten. Ist eine bestellte Leistung aus Kapazitätsgründen nicht verfügbar, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums, etwa bei offensichtlichen Preis- oder Schreibfehlern, bleibt unberührt.
Leistungen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, bedürfen eines individuellen Angebots.
2.2 Arten des Vertragsschlusses
2.2.1 Individuelles Angebot
Bei individuellen Angeboten kommt der Vertrag durch ein Angebot des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail) oder Schriftform und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail), durch Unterschrift oder durch elektronische Signatur.
2.2.2 Online-Bestellung
Bei Online-Bestellungen (z. B. über die Wodanio Cloud oder andere Self-Service-Portale) nimmt der Kunde das Angebot nach Ziffer 2.1 durch Absenden der Bestellung an. Der Vertrag kommt mit dem Absenden zustande. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich in Textform. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen.
2.3 Nachweis der Unternehmereigenschaft
Online-Bestellungen setzen voraus, dass der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.1 ist. Der Anbieter stellt dies je nach Produkt auf eine der folgenden Weisen sicher:
(a) Freischaltung des Kundenkontos nach Prüfung durch den Anbieter,
(b) ausdrückliche Bestätigung der Unternehmereigenschaft durch den Kunden bei Registrierung oder Bestellung (z. B. durch Setzen eines Häkchens), oder
(c) Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Der Kunde sichert die Richtigkeit seiner Angaben zu. Der Anbieter ist berechtigt, Nachweise zu verlangen und Kundenkonten ohne ausreichenden Nachweis nicht freizuschalten.
2.4 Kein Widerrufsrecht
Da sich das Angebot des Anbieters ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Rücktrittsrecht wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.
2.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
2.6 Vertragsdokumente
Der Kunde erhält die Vertragsunterlagen einschließlich dieser AGB in Textform. Die jeweils aktuellen AGB sind jederzeit auf der Website des Anbieters abrufbar.
3. Allgemeine Leistungsbestimmungen und Support
3.1 Leistungsbeschreibung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den Vertragsdokumenten gemäß Ziffer 1.4.
3.2 Weiterentwicklung und Änderungen
Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen weiterzuentwickeln, zu verbessern und zu aktualisieren, insbesondere zur Anpassung an den Stand der Technik, an Sicherheitsanforderungen oder an geänderte rechtliche Vorgaben.
Solche Änderungen sind zulässig, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist.
Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in Textform an.
3.3 Subunternehmer
Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (Unterauftragsverarbeiter), gilt Folgendes:
- Der Einsatz erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (Ziffer 7.2).
- Der Kunde erteilt hierfür eine allgemeine Genehmigung im Sinne des Art. 28 Abs. 2 DSGVO.
- Der Anbieter informiert den Kunden vorab über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern. Der Kunde kann dagegen aus datenschutzrechtlich begründetem Anlass Einspruch erheben.
- Einzelheiten sowie die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter regelt der AVV.
Für Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, gilt zusätzlich Ziffer 8.2.
3.4 Support
3.4.1 Supportkanäle
- E-Mail: support@wodanio.com
- Telefon: +49 (0)9366 / 59 64 90 0
3.4.2 Supportzeiten
Der Support ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Sitz des Anbieters (Würzburg, Bayern) ist der Support geschlossen.
Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme dieser Feiertage.
3.4.3 Reaktionszeit
Ohne gesondert vereinbartes SLA reagiert der Anbieter auf Supportanfragen innerhalb von höchstens zwei Werktagen nach Eingang, gerechnet innerhalb der Supportzeiten. Reaktion bedeutet eine erste qualifizierte Rückmeldung, nicht die Behebung des Anliegens.
Abweichende Reaktions- und Behebungszeiten sowie Erreichbarkeiten außerhalb der Supportzeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (SLA).
3.4.4 Vergütung von Supportleistungen
Supportleistungen sind nur dann im Entgelt enthalten, wenn dies in einem SLA oder einer sonstigen Vereinbarung festgelegt ist. Andernfalls werden sie nach Aufwand gemäß Ziffer 4.1.1 abgerechnet. Das gilt insbesondere für Unterstützung bei Konfiguration, Einrichtung, Anwendungsfragen, Fehlern im Verantwortungsbereich des Kunden und Hands-on-Tätigkeiten.
Kostenfrei sind stets:
- die Entgegennahme von Störungsmeldungen,
- die Analyse und Beseitigung von Störungen und Mängeln, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen.
Stellt sich heraus, dass eine gemeldete Störung nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters lag, kann der Anbieter den Aufwand berechnen. Voraussetzung ist, dass der Kunde dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können.
Der Anbieter kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen auf die Berechnung von Supportleistungen verzichten. Ein Anspruch auf künftige kostenfreie Leistungen entsteht dadurch nicht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
4.1.1 Stundensatz für Dienstleistungen
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist (z. B. ein Festpreis), werden Dienstleistungen (IT-Projekte, Konzeption, Beratung, Betreuung, Support, Hands-on-Services u. a.) nach Aufwand abgerechnet:
- Stundensatz: EUR 100,00 (netto)
- Abrechnung in 15-Minuten-Inkrementen
4.1.2 Preisliste
Für Cloud-, Hosting-, Domain- und sonstige Services gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste unter https://www.wodanio.com/cloud-hosting/preisliste. Spätere Preisänderungen für bestehende Verträge richten sich nach Ziffer 12.2.
4.1.3 Individuelle Angebote
Leistungen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, bedürfen eines individuellen Angebots in Textform.
4.1.4 Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Abrechnung
4.2.1 Monatliche Sammelrechnung
Der Anbieter rechnet monatlich ab. Am 2. Kalendertag jedes Monats erstellt er eine Sammelrechnung über alle zu diesem Zeitpunkt abrechnungsfähigen Positionen. Dazu gehören insbesondere Abonnements, Domains, nutzungsabhängige Entgelte und Dienstleistungen.
Gesonderte Rechnungen außerhalb der Sammelrechnung werden nur erstellt, wenn dies vereinbart ist (z. B. projektbezogen nach Ziffer 4.2.3).
4.2.2 Abonnements und Domains
Für Grundgebühren und Abonnements (z. B. monatliche Pauschalen, Grundgebühr AI-Inferencing) sowie für Domains und jährliche DNS-Services gilt:
- Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Buchungsdatum. Bei einer Buchung am 15. Mai läuft ein monatlicher Abrechnungszeitraum vom 15. Mai bis zum 14. Juni, ein jährlicher vom 15. Mai bis zum 14. Mai des Folgejahres.
- Jeder Abrechnungszeitraum wird vollständig berechnet. Eine anteilige Berechnung erfolgt nicht.
- Berechnet wird mit der ersten Sammelrechnung nach Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Bei einer Buchung am 15. Mai wird der erste Zeitraum mit der Sammelrechnung vom 2. Juni berechnet, der folgende Zeitraum (ab 15. Juni) mit der Sammelrechnung vom 2. Juli.
4.2.3 Nutzungsabhängige Entgelte und Dienstleistungen
Nutzungsabhängige Entgelte (z. B. CPU-Stunden, Memory-Gigabyte-Stunden, Storage-Gigabyte-Stunden, Token) und Dienstleistungen nach Aufwand werden nachträglich für den jeweiligen Kalendermonat mit der Sammelrechnung des Folgemonats berechnet.
Für Dienstleistungen können abweichende Abrechnungsintervalle vereinbart werden, z. B. nach Projektphasen.
4.3 Zahlungsweise
4.3.1 SEPA-Lastschrift
Bei einem monatlichen Nettoumsatz von bis zu ca. EUR 1.000,00 ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats verpflichtend. Grundsätzlich wird das SEPA-Basislastschriftverfahren verwendet. Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren wird nur nach gesonderter Vereinbarung eingesetzt.
Der Einzug erfolgt frühestens zum Fälligkeitsdatum der jeweiligen Rechnung. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt in der Regel mit der Rechnung, spätestens jedoch einen Tag vor dem Einzug. Die Frist hierfür wird entsprechend verkürzt.
4.3.2 Zahlung auf Rechnung
Kunden mit einem monatlichen Nettoumsatz von ca. EUR 1.000,00 oder mehr können eine Zahlung auf Rechnung über den Support beantragen. Über den Antrag entscheidet der Anbieter im Einzelfall. Ein Anspruch auf Zahlung auf Rechnung besteht nicht.
Der Anbieter kann die Zahlung auf Rechnung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, insbesondere bei Zahlungsverzug.
4.3.3 Sondervereinbarungen
Abweichende Zahlungsmodalitäten sind nach individueller Vereinbarung in Textform möglich.
4.3.4 Zahlungsziel
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Zahlungsverzug
4.4.1 Verzugszinsen und Pauschale
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von EUR 40,00 (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4.2 Leistungseinstellung
Der Anbieter kann die Leistungserbringung ganz oder teilweise einstellen (sperren), wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Kunde ist mit mindestens EUR 100,00 in Verzug.
- Der Anbieter hat den Kunden zweimal gemahnt. Die zweite Mahnung enthält eine Sperrandrohung.
- Seit Zugang der ersten Mahnung sind mindestens 30 Tage vergangen, ohne dass der Kunde die offenen Beträge vollständig gezahlt hat.
Die Sperre wird aufgehoben, sobald die offenen Beträge beglichen sind. Während der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Daten des Kunden werden während der Sperre nicht gelöscht.
Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere nach Ziffer 5.3, bleiben unberührt.
4.5 Rücklastschriften
Wird eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückgegeben, gilt Folgendes. Solche Gründe sind insbesondere mangelnde Kontodeckung, fehlerhafte oder erloschene Kontodaten oder ein Widerspruch ohne berechtigten Grund. Der Kunde erstattet dem Anbieter die tatsächlich angefallenen Bankgebühren. Für den zusätzlichen, unmittelbar durch die Rücklastschrift verursachten Bearbeitungsaufwand kann der Anbieter eine Pauschale von EUR 15,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
4.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Anbieters stehen (insbesondere Ansprüche wegen Mängeln). Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Vertragslaufzeit
5.1.1 Individuelle Verträge
Bei Verträgen auf Grundlage eines individuellen Angebots ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Einzel- oder Rahmenvertrag.
5.1.2 Online-Bestellungen mit angegebener Laufzeit
Ist bei der Buchung eines Self-Service-Produkts eine Laufzeit angegeben, gilt diese. Nach Ablauf läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und es gilt Ziffer 5.1.3, sofern bei der Buchung nichts anderes angegeben ist.
5.1.3 Online-Bestellungen ohne angegebene Laufzeit
Ist bei der Buchung keine Laufzeit angegeben, gilt Folgendes:
- Die Laufzeit beträgt einen Monat ab Buchungsdatum und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat.
- Der Kunde kann jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
- Das Entgelt für den bei Kündigung laufenden Abrechnungszeitraum bleibt geschuldet und wird nicht anteilig erstattet.
5.1.4 Nutzungsbasiert abgerechnete Produkte
Für Produkte, die ausschließlich nach Nutzung abgerechnet werden (z. B. CPU, Memory, Storage, Token), gilt keine Mindestlaufzeit. Entgelte fallen nur an, solange Ressourcen genutzt oder belegt werden.
Gespeicherte Daten (z. B. in S3-Speicher oder Container-Volumes) gelten als Nutzung, bis sie gelöscht sind. Der Kunde beendet die Nutzung durch Löschen der Ressourcen oder durch Kündigung.
5.1.5 Anbieterwechsel
Für Datenverarbeitungsdienste bleibt das Recht des Kunden zum Anbieterwechsel nach Ziffer 21 unabhängig von vereinbarten Laufzeiten unberührt.
5.2 Ordentliche Kündigung
5.2.1 Form
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Bei Self-Service-Produkten kann die Kündigung auch über das Kundenportal erfolgen.
5.2.2 Domains
Domains werden mit einer Laufzeit von einem Jahr registriert und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens am Tag vor Ablauf des Vertragsjahres bis 23:59 Uhr zugegangen sein. Im Übrigen gilt Ziffer 19.
5.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
(a) der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Entgelten oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist,
(b) der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nach Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt,
(c) der Kunde die Dienste missbräuchlich nutzt, gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt, oder
(d) der Kunde bei Vertragsschluss unzutreffende Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat.
5.4 Folgen der Beendigung
5.4.1 Datenzugriff
Nach Vertragsende stellt der Anbieter die vertragsgegenständlichen Daten des Kunden für mindestens 30 Tage zum Abruf bereit. Bei einem Anbieterwechsel gilt ergänzend Ziffer 21.
5.4.2 Datenlöschung
Nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums werden alle Daten des Kunden unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Kopien in Backups werden mit Ablauf des Backup-Zyklus (Ziffer 16) gelöscht.
5.4.3 Vergütung
Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Für Co-Location gilt ergänzend Ziffer 18.8, für Domains Ziffer 19.7.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Mitwirkungspflichten
Der Kunde leistet die zur Vertragserfüllung erforderliche Mitwirkung. Dazu gehören insbesondere:
- rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen,
- Benennung eines fachkundigen Ansprechpartners,
- zeitnahe Freigabe von Konzepten, Entwürfen und Teilleistungen,
- Bereitstellung erforderlicher Zugangsdaten und Systeminformationen.
Für IT-Projekte gilt ergänzend Ziffer 23.
6.2 Sorgfaltspflichten
6.2.1 Zugangsdaten
Der Kunde hält Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, API-Keys) geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff informiert er den Anbieter unverzüglich.
6.2.2 Datensicherung
Der Kunde ist für eigene, zusätzliche Sicherungskopien seiner Daten verantwortlich. Die Backups des Anbieters nach Ziffer 16 dienen der Systemwiederherstellung und ersetzen keine eigenen Datensicherungen des Kunden.
6.2.3 Monitoring
Der Kunde überwacht seine Systeme selbst und reagiert auf Störungen oder Auffälligkeiten. Monitoring-Leistungen sind nur enthalten, wenn Managed Services ausdrücklich beauftragt wurden.
6.3 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde nutzt die Dienste ausschließlich rechtmäßig. Untersagt sind insbesondere:
(a) Speicherung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung rechtswidriger Inhalte,
(b) Versand unaufgeforderter Massen-E-Mails (Spam),
(c) Denial-of-Service-Angriffe oder Port-Scans auf fremde Systeme,
(d) unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (Hacking),
(e) Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Trojaner u. a.),
(f) Nutzung der Dienste zur Begehung von Straftaten,
(g) Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte).
6.4 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen
6.4.1 Mögliche Maßnahmen
Verletzt der Kunde Pflichten nach Ziffer 6.3 oder andere wesentliche Vertragspflichten, kann der Anbieter
- den Kunden unter Fristsetzung zur Abhilfe auffordern,
- rechtswidrige Inhalte sperren oder entfernen,
- den Zugang zu den betroffenen Diensten vorübergehend sperren,
- den Vertrag außerordentlich kündigen (Ziffer 5.3),
- Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.4.2 Verhältnismäßigkeit
Der Anbieter wählt jeweils das mildeste geeignete Mittel. Sperren beschränkt er, soweit technisch möglich, auf die betroffenen Inhalte oder Dienste. Dabei berücksichtigt er die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere von Berufsgeheimnisträgern.
6.4.3 Vorankündigung
Der Anbieter kündigt Maßnahmen vorher in Textform mit Begründung an. Er gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist.
Ohne Vorankündigung darf der Anbieter nur handeln, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist insbesondere der Fall bei erheblicher Gefährdung der Systeme, anderer Kunden oder Dritter oder wenn der Anbieter gesetzlich oder behördlich zum sofortigen Handeln verpflichtet ist. Der Kunde wird dann unverzüglich nachträglich informiert.
6.4.4 Aufhebung
Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt er während der Sperre zur Zahlung verpflichtet.
Für Maßnahmen gegenüber Inhalten gilt ergänzend Ziffer 20.
6.5 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte oder Handlungen des Kunden entstehen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Abwehr.
7. Datenschutz und Informationssicherheit
7.1 Datenschutz und Informationssicherheit
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Er erfüllt die für ihn jeweils geltenden Anforderungen an die Informationssicherheit nach dem BSI-Gesetz (BSIG) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des Anbieters abrufbar.
7.2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere:
- Art und Zweck der Verarbeitung,
- Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen,
- technische und organisatorische Maßnahmen (TOM),
- Weisungsrechte des Kunden,
- den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern,
- die Pflichten des Auftragsverarbeiters.
7.3 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Einzelheiten werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen umfassen insbesondere:
- Zutrittskontrollen zum Rechenzentrum,
- Zugriffskontrollen auf IT-Systeme,
- Verschlüsselung von Datenübertragungen,
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse,
- regelmäßige Sicherheitsupdates,
- Notfallkonzepte und Backup-Verfahren.
7.4 Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland
Vertragsgegenständliche Inhalts- und Hostingdaten des Kunden werden ausschließlich in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Standorte sind das Rechenzentrum Zellingen sowie die hierfür eingesetzten Backup-Standorte in Nürnberg und Frankfurt. Soweit für einzelne Leistungsbestandteile, insbesondere Domainregistrierung, DNS, Monitoring, Support, Abrechnung oder den Einsatz von Unterauftragnehmern, eine abweichende Verarbeitung erforderlich oder vereinbart ist, wird diese in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem AVV oder einer sonstigen Vereinbarung transparent ausgewiesen. Für personenbezogene Daten gelten ergänzend die Regelungen des AVV.
7.5 Datenlöschung
Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gemäß Ziffer 5.4 gelöscht.
7.6 Betroffenenrechte
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Kundenstamm- und Vertragsdaten), können betroffene Personen ihre Rechte nach der DSGVO gegenüber dem Anbieter geltend machen: contact@wodanio.com.
Soweit der Anbieter Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher. Betroffenenanfragen richten sich dann an den Kunden. Gehen solche Anfragen beim Anbieter ein, leitet er sie unverzüglich an den Kunden weiter und unterstützt ihn nach Maßgabe des AVV (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
8. Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis
8.1 Verschwiegenheitsverpflichtung
Der Anbieter bewahrt über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen.
8.2 Berufsgeheimnis gemäß § 203 StGB
Gehört der Kunde einer Berufsgruppe mit besonderer Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB an (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Psychotherapeuten), gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. Berufsrechtlich erforderliche gesonderte Vereinbarungen (z. B. nach § 43e BRAO oder § 62a StBerG) werden auf Wunsch des Kunden zusätzlich abgeschlossen.
8.2.1 Anwendungsbereich
Die Verpflichtung gilt für alle Daten, die dem Berufsgeheimnis gemäß § 203 Abs. 1 StGB unterliegen und die der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung, insbesondere Hosting und Cloud-Services, erlangt. Der Anbieter verschafft sich von diesen Daten nur insoweit Kenntnis, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
8.2.2 Verpflichtung der Mitarbeiter und Subunternehmer
Der Anbieter wirkt als sonstige mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB an der beruflichen Tätigkeit des Kunden mit. Für eingesetzte Personen gilt:
- Der Anbieter verpflichtet alle Mitarbeiter und Subunternehmer, die bei der Leistungserbringung Kenntnis von solchen Geheimnissen erlangen können, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens in Textform zur Geheimhaltung.
- Er belehrt sie über die mögliche Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB.
- Weitere mitwirkende Personen zieht der Anbieter nur hinzu, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Er stellt deren Verpflichtung entsprechend § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB sicher.
8.2.3 Technische Maßnahmen
Der Anbieter trifft besondere technische und organisatorische Maßnahmen, damit Unbefugte keinen Zugriff auf Daten erhalten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen.
8.2.4 Nachweis
Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden Nachweise über die Verschwiegenheitsverpflichtungen zur Verfügung.
8.2.5 Einsichtnahme
Der Anbieter nimmt nicht von sich aus Einsicht in die vom Kunden gespeicherten Inhalte. Eine Einsichtnahme erfolgt nur, wenn sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde sie ausdrücklich beauftragt hat.
8.2.6 Behördliche und gerichtliche Anordnungen
Ist der Anbieter aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zur Herausgabe solcher Daten verpflichtet, gibt er sie ohne vorherige Einsichtnahme heraus, es sei denn, die Einsichtnahme ist für die Herausgabe unumgänglich. Soweit rechtlich zulässig und möglich, informiert der Anbieter den Kunden vorab.
8.2.7 Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz
Soweit Mitarbeitern des Anbieters als mitwirkenden Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO zusteht, berufen sie sich bei einer Befragung darauf. Über die Ausübung dieses Rechts entscheidet gemäß § 53a Abs. 1 Satz 2 StPO der Kunde. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, soweit dies zulässig und möglich ist.
Bei Beschlagnahme- oder Herausgabeverlangen weist der Anbieter auf ein mögliches Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO hin, das sich gemäß § 97 Abs. 3 StPO auch auf mitwirkende Personen erstreckt. Weitere Schritte stimmt er, soweit möglich, mit dem Kunden ab.
8.2.8 Pflichten des Kunden
Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn
(a) seine Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger entfällt, oder
(b) keine Daten mehr gespeichert werden, die dem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB unterliegen.
In diesen Fällen wird die besondere Verpflichtung nach Ziffer 8.2 für die Zukunft gegenstandslos. Für bis dahin anvertraute oder bekannt gewordene Geheimnisse gilt sie fort. Ziffer 8.1 bleibt unberührt.
8.3 Ausnahmen
Die Verschwiegenheitsverpflichtung nach Ziffer 8.1 gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht,
- von Dritten rechtmäßig ohne Verschwiegenheitsverpflichtung übermittelt wurden,
- aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen,
- dem Anbieter bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.
8.4 Dauer
Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus unbefristet fort.
9. Haftung
9.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Ausschluss
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
9.4 Datenverlust
Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine angemessenen Datensicherungen durchgeführt hat (Ziffer 6.2.2). Angemessen sind Sicherungen, mit denen verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.5 Persönliche Haftung
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10. Gewährleistung
10.1 Vertragstypen
Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich nach der Art der Leistung:
(a) Dienstleistungen (Beratung, Konzeption, Betreuung, Support, Entwicklung nach Aufwand ohne vereinbarten Erfolg): Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
(b) Werkleistungen (Leistungen, bei denen ein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart ist, siehe Ziffer 22.2): Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB
(c) Überlassungsleistungen (Hosting, Server, Cloud Services, SaaS, Co-Location): mietvertragliche Regelungen, §§ 535 ff. BGB, soweit sie nach ihrer Art anwendbar sind
10.2 Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen schuldet der Anbieter die sorgfältige und fachgerechte Erbringung nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Ansprüche wegen Schlechtleistung richten sich nach Ziffer 9.
10.3 Werkleistungen
Bei Werkleistungen gewährleistet der Anbieter, dass das Werk bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt eine Vereinbarung, muss es sich für die vertraglich vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung eignen. Die Abnahme richtet sich nach Ziffer 24.
10.4 Überlassungsleistungen
Bei Überlassungsleistungen hält der Anbieter die Leistungen während der Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
10.5 Mängelanzeige
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an. Die Anzeige muss den Mangel so beschreiben, dass er überprüft und behoben werden kann.
10.6 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelrügen erhält der Anbieter angemessene Frist und Gelegenheit zur Nacherfüllung. Bei Werkleistungen kann der Anbieter nach seiner Wahl nachbessern oder neu herstellen.
10.7 Fehlschlagen der Nacherfüllung
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, hat der Kunde folgende Rechte:
- Werkleistungen: Er kann nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
- Überlassungsleistungen und andere Dauerschuldverhältnisse: Er kann die Vergütung mindern oder den Vertrag kündigen bzw., soweit gesetzlich vorgesehen, zurücktreten.
Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 9.
10.8 Verjährung
Mängelansprüche bei Werkleistungen verjähren in einem Jahr ab Abnahme, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 9.1 und nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
10.9 Ausschluss
Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel beruht auf
- unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden,
- Änderungen oder Eingriffen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung des Anbieters,
- höherer Gewalt oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
10.10 Schadensminderungspflicht
Der Kunde trägt zur Vermeidung und Minderung von Schäden bei, insbesondere durch rechtzeitige Mängelanzeige und angemessene Datensicherung.
11. Höhere Gewalt
11.1 Definition
Höhere Gewalt sind außergewöhnliche Ereignisse, die keine Partei zu vertreten hat und die auch mit äußerster, den Umständen nach vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhindert werden können. Dazu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme),
- Krieg, Terroranschläge, Aufruhr,
- Streiks und Aussperrungen, soweit nicht vom Anbieter veranlasst,
- behördliche Anordnungen,
- Ausfall öffentlicher Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetze, soweit die Auswirkungen trotz Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik (z. B. USV, Notstromversorgung, redundante Anbindungen) nicht verhindert werden können,
- Cyberangriffe, soweit sie trotz Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht verhindert werden können,
- Pandemien.
11.2 Rechtsfolgen
Bei höherer Gewalt ruhen die betroffenen Vertragspflichten für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkung. Die Parteien informieren einander unverzüglich und passen ihre Verpflichtungen nach Treu und Glauben an die veränderten Verhältnisse an.
11.3 Andauernde Behinderung
Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen bzw., soweit es sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis handelt, vom Vertrag zurücktreten.
12. Änderungen der AGB und Preisanpassungen
12.1 Änderung der AGB
12.1.1 Zulässige Änderungen
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund besteht. Das sind insbesondere:
- Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung,
- technische Entwicklungen,
- Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken.
Die Änderung darf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zulasten des Kunden verschieben. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Preise sind nach dieser Ziffer ausgeschlossen. Für Preise gilt Ziffer 12.2.
12.1.2 Verfahren
Der Anbieter teilt Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Die Mitteilung stellt die geänderten Regelungen gegenüber.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin.
12.1.3 Folgen eines Widerspruchs
Widerspricht der Kunde, gelten für ihn die bisherigen AGB fort. Der Kunde kann den Vertrag außerdem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
12.2 Preisanpassungen
12.2.1 Anpassungsrecht
Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Anbieter die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen, wenn sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss ändern. Maßgebliche Kostenfaktoren sind ausschließlich:
(a) Energiekosten (Strom einschließlich Netzentgelten, Umlagen und Abgaben),
(b) Lizenz- und Softwarekosten für eingesetzte Drittsoftware,
(c) Kosten für Vorleistungen Dritter (insbesondere Netzanbindung und IP-Transit, Hardware, externe Backup-, Monitoring- und DNS-Leistungen),
(d) Personalkosten,
(e) gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen mit Ausnahme der Umsatzsteuer.
12.2.2 Umfang und Kostensenkungen
Eine Erhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich der jeweilige Kostenfaktor auf den Preis der betroffenen Leistung auswirkt. Sie darf die tatsächliche Kostensteigerung nicht übersteigen und keinen zusätzlichen Gewinn bewirken.
Steigerungen bei einem Kostenfaktor dürfen nur weitergegeben werden, soweit sie nicht durch Senkungen bei anderen Kostenfaktoren ausgeglichen werden.
Sinken die maßgeblichen Kosten insgesamt, ist der Anbieter verpflichtet, die Preise nach denselben Maßstäben zu senken. Der Anbieter überprüft die Kostenentwicklung mindestens einmal jährlich.
12.2.3 Verfahren und Sonderkündigungsrecht
Der Anbieter teilt Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit und nennt die maßgeblichen Kostenfaktoren. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht fristgerecht aus, erlischt es. Darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
12.2.4 Sonstiges
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, werden die Bruttopreise entsprechend angepasst. Für neue Bestellungen gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Einführung eines Entgelts für bisher kostenfreie Leistungen (z. B. VPN) richtet sich nach Ziffer 14.4.3.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.1.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Würzburg. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
13.2 Form und elektronische Kommunikation
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Soweit diese AGB „Textform“ verlangen, genügt eine E-Mail. „Schriftform“ bedeutet eigenhändige Unterschrift (§ 126 BGB) oder qualifizierte elektronische Signatur.
Die Parteien vereinbaren, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen per E-Mail abgegeben werden können.
13.3 Abtretung und Übertragung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
Der Anbieter kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG übertragen. Dabei gilt:
- Der Anbieter informiert den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform.
- Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
13.4 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar oder werden sie es, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
13.5 Übersetzungen
Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungen dienen nur der Information. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
13.6 Kontakt
Wodanio Solutions GmbH
Leightonstraße 3
97074 Würzburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)9366 / 59 64 90 0
E-Mail: contact@wodanio.com
Teil B - Rechenzentrums-, Cloud- und Hosting-Lösungen
14. Leistungen
14.1 Standort
Der Anbieter erbringt die Rechenzentrumsleistungen aus seinem eigenen Rechenzentrum in Zellingen, Deutschland. Der Betrieb erfolgt ausschließlich in Deutschland.
14.2 Georedundante Systeme
Für Backups, Monitoring und DNS-Services nutzt der Anbieter georedundante Systeme externer Anbieter in Deutschland (Hetzner und IONOS, jeweils Nürnberg/Frankfurt). Diese dienen ausschließlich Backup-, Monitoring- und DNS-Zwecken. Produktivsysteme werden dort nicht betrieben.
14.3 Hosting- und Server-Leistungen
Der Anbieter bietet insbesondere an:
- SaaS-Hosting: Betrieb von Software-as-a-Service-Anwendungen
- Open-Source-Software-Hosting: Hosting und Betrieb von Open-Source-Lösungen
- Partner-/Whitelabel-Hosting: Hosting-Infrastruktur für Partner unter deren Marke
- Server-Leistungen: vServer, Dedicated Server, GPU-Server
- Co-Location: Stellfläche, Strom und Netzwerkanbindung für Kundenserver (Ziffer 18)
Ohne beauftragte Managed Services gilt für die Verantwortung des Kunden:
- vServer: Der Kunde ist verantwortlich für Betriebssystem, installierte Software, Updates, Konfiguration, Sicherheit und Monitoring. vServer werden im Cluster des Anbieters betrieben und sind Teil der Shared Services. Sie sind daher in der Datensicherung nach Ziffer 16 enthalten. Ziffer 6.2.2 bleibt unberührt.
- Dedicated Server und GPU-Server: Der Kunde ist zusätzlich für die Datensicherung verantwortlich.
14.4 Wodanio Cloud Services
14.4.1 Container-Hosting
Bereitstellung und Betrieb containerisierter Anwendungen auf einem Shared-Kubernetes-Cluster mit Mandantentrennung. Die Skalierung erfolgt automatisch nach Ressourcenverbrauch.
Abrechnung:
- CPU: stundengenau nach tatsächlicher Nutzung (CPU-Stunden)
- Memory: stundengenau nach tatsächlicher Nutzung (Memory-Gigabyte-Stunden)
- Storage: stündliche Messung des belegten Speichers, monatliche Abrechnung nach kumulierten Gigabyte-Stunden
14.4.2 S3-kompatibler Speicher
Objektspeicher mit S3-kompatibler API. Der belegte Speicher wird stündlich gemessen und monatlich nach kumulierten Gigabyte-Stunden abgerechnet.
14.4.3 VPN
Virtual-Private-Network-Lösungen. Das VPN wird derzeit kostenfrei bereitgestellt. Ein Anspruch auf dauerhaft kostenfreie Bereitstellung besteht nicht.
Die Einführung eines Entgelts oder die Einstellung des Dienstes kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Im Fall eines neuen Entgelts kann der Kunde den VPN-Dienst zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
14.4.4 DNS
DNS-Services einschließlich Mail-DNS-Einträgen. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich nach Ziffer 4.2.2.
14.4.5 AI/LLM-Inferencing
Inferencing-Services auf Basis von Large Language Models. Einzelheiten regelt Ziffer 17.
14.4.6 Web Application Firewall (WAF)
Schutz von Webanwendungen vor Angriffen. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
14.5 Web- und Mail-Hosting
Der Anbieter bietet Web- und Mail-Hosting an. Es gilt die Preisliste.
14.6 Eigene SaaS-Produkte des Anbieters
Der Anbieter bietet eigene Software-as-a-Service-Produkte an. Funktionsumfang und Preise ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen und Vereinbarungen.
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die SaaS-Produkte bestimmungsgemäß zu nutzen.
Für gehostete Open-Source-Software gelten deren Lizenzbedingungen. Der Anbieter räumt insoweit keine weitergehenden Rechte ein.
14.7 Fair-Use-Policy
14.7.1 Grundsatz
Der Anbieter verzichtet bei vielen Services bewusst auf feste Limits für Speicher, Domains, Traffic und andere Ressourcen. Er setzt auf eine faire und angemessene Nutzung durch den Kunden.
14.7.2 Unverhältnismäßige Nutzung
Gefährdet eine unverhältnismäßige oder missbräuchliche Nutzung die Systemstabilität oder beeinträchtigt sie andere Kunden, kann der Anbieter
- den Kunden auffordern, die Nutzung zu reduzieren,
- angemessene technische Einschränkungen vornehmen,
- zusätzliche Ressourcen nach der jeweils gültigen Preisliste verbrauchsabhängig berechnen,
- im Extremfall den Vertrag außerordentlich kündigen.
Für die Durchführung gilt Ziffer 6.4 entsprechend.
15. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
15.1 Verfügbarkeit des Rechenzentrums
15.1.1 Gegenstand
Der Anbieter schuldet eine Grundverfügbarkeit des Rechenzentrums als Ganzes. Diese umfasst Stromversorgung, Klimatisierung und Anbindung an das Internet am Übergabepunkt.
Die Verfügbarkeit einzelner Server, virtueller Maschinen, Container, Anwendungen oder SaaS-Lösungen ist nicht Gegenstand dieser Ziffer. Sie wird, sofern gewünscht, im jeweiligen Angebot bzw. SLA gesondert geregelt.
15.1.2 Höhe
Die Verfügbarkeit beträgt 99,5 % im Kalenderjahr.
15.1.3 Messung
Gemessen wird am Übergabepunkt. Das ist der Übergang vom Netz des Anbieters zu den vorgelagerten Netzbetreibern (Upstream-Carrier). Grundlage ist das Monitoring des Anbieters. Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden einen Verfügbarkeitsbericht zur Verfügung.
15.1.4 Ausnahmen
Nicht als Ausfallzeit gelten:
- geplante Wartungsarbeiten, die nach Ziffer 15.2.1 angekündigt wurden, bis zu insgesamt 12 Stunden pro Kalendermonat. Darüber hinausgehende geplante Wartungszeiten gelten als Ausfallzeit.
- Notfallwartungen nach Ziffer 15.2.2, soweit ihr Anlass nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Versäumnis beruht (z. B. verspätetes Einspielen bereits bekannter und verfügbarer Sicherheitsupdates),
- Ereignisse höherer Gewalt nach Ziffer 11,
- vom Kunden zu vertretende Umstände,
- Störungen in Netzen Dritter außerhalb des Übergabepunkts, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
15.1.5 Rechtsfolgen
Unterschreitet der Anbieter die geschuldete Verfügbarkeit, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der Ziffern 9 und 10 zu. Gutschriften (Service Credits) gibt es nur, wenn sie in einem SLA gesondert vereinbart sind.
15.2 Wartungsarbeiten
15.2.1 Geplante Wartung
Der Anbieter führt regelmäßig Wartungsarbeiten durch, um Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit der Systeme zu gewährleisten. Geplante Wartungsarbeiten kündigt er mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder über das Kundenportal an.
15.2.2 Notfallwartung
Bei sicherheitskritischen Updates oder zur Abwehr akuter Gefahren kann der Anbieter Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung durchführen. Er informiert den Kunden hierüber schnellstmöglich.
15.2.3 Wartungsfenster und Umfang
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt. Der Anbieter beschränkt Unterbrechungen durch Wartungsarbeiten auf das erforderliche Maß. Ein Anspruch auf Wartung zu bestimmten Zeiten besteht nur, wenn er in einem SLA oder einer sonstigen Vereinbarung festgelegt ist.
15.3 Weitergehende Service Levels
Verfügbarkeiten, Wartungsfenster, Reaktions- und Behebungszeiten für einzelne Dienste oder SaaS-Lösungen werden nur durch gesonderte Vereinbarung geschuldet.
15.4 Störungen
15.4.1 Störungsmeldung
Der Kunde meldet Störungen über die Supportkanäle nach Ziffer 3.4.
15.4.2 Störungsbehebung
Der Anbieter analysiert und behebt gemeldete Störungen schnellstmöglich. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Art und Umfang der Störung. Zur Vergütung gilt Ziffer 3.4.4.
15.4.3 Informationspflicht des Anbieters
Bei Betriebsstörungen, die länger als zwei Stunden dauern, informiert der Anbieter den Kunden proaktiv über:
- Art und Ursache der Störung, soweit bekannt,
- voraussichtliche Dauer,
- geplante Maßnahmen,
- den Stand der Behebung, mit regelmäßigen Updates.
Die Information erfolgt per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse oder über das Kundenportal.
15.4.4 Ausnahmen von der Informationspflicht
Die Informationspflicht entfällt bei:
- geplanten Wartungsarbeiten, über die bereits informiert wurde,
- Störungen durch höhere Gewalt, bei denen eine sofortige Information technisch unmöglich ist,
- Störungen in Netzen Dritter (z. B. Internet-Carrier), auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
16. Datensicherung durch den Anbieter
16.1 Umfang
Der Anbieter erstellt täglich automatische Backups mit einer Historie von 14 Tagen für seine Kerninfrastruktur und seine Shared Services. Das sind insbesondere:
- Wodanio Cloud Services,
- vServer,
- Web- und Mail-Hosting,
- SaaS- und Open-Source-Hosting,
- eigene SaaS-Produkte des Anbieters.
16.2 Nicht umfasst
Nicht umfasst sind Co-Location, Dedicated Server und GPU-Server, sofern keine Backup-Leistung gesondert vereinbart ist.
16.3 Zweck
Die Backups dienen ausschließlich der Wiederherstellung der Infrastruktur im Rahmen eines Disaster-Recovery-Falls. Sie stellen keinen individuell geschuldeten Backup-, Archivierungs- oder Einzeldatei-Wiederherstellungsdienst dar. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Dateien oder bestimmter Datenstände besteht nicht, sofern er nicht gesondert vereinbart ist. Für anwendungsspezifische Datensicherungen ist der Kunde verantwortlich (Ziffer 6.2.2).
17. AI/LLM-Inferencing
17.1 Leistung
Der Anbieter stellt Inferencing-Leistungen auf Basis von Open-Source-Sprachmodellen bereit, per API und/oder über Chat-Anwendungen des Anbieters. Die Modelle werden ausschließlich im Rechenzentrum des Anbieters in Deutschland betrieben.
17.2 Kein Training
Eingaben (Prompts), übermittelte Kontexte und Dokumente sowie Ausgaben des Kunden werden nicht zum Training, Fine-Tuning oder zur sonstigen Verbesserung von Modellen verwendet. Sie werden auch nicht für andere Zwecke als die Leistungserbringung genutzt.
17.3 Speicherung bei API-Inferencing
Beim API-Inferencing werden Eingaben und Ausgaben nur für die Dauer der Verarbeitung vorgehalten und unmittelbar nach der Ausgabe gelöscht. Gespeichert werden lediglich die für die Abrechnung erforderlichen Metadaten (z. B. Zeitpunkt, Modell, Anzahl der Token), nicht jedoch Inhalte. Dies gilt auch für Betriebs-, Fehler- und Debug-Protokolle.
17.4 Speicherung in Chat-Anwendungen
In Chat-Anwendungen des Anbieters (z. B. meinfranken.ai) werden Chatverläufe gespeichert, damit Nutzer sie weiter verwenden können. Nutzer können Chats jederzeit löschen. Gelöschte Chats werden unwiderruflich aus den Produktivsystemen entfernt. Etwaige Kopien in Backups werden spätestens mit Ablauf des Backup-Zyklus von 14 Tagen (Ziffer 16) gelöscht.
17.5 Modellliste und Modelllizenzen
Der Anbieter veröffentlicht die jeweils verfügbaren Modelle auf seiner Website. Die Liste ist zusätzlich maschinenlesbar über die REST-API des Anbieters abrufbar. Die Modelle werden darin so eindeutig bezeichnet (z. B. Modellname, Herausgeber und Version), dass der Kunde die jeweils geltenden Lizenzbedingungen ermitteln kann.
Für die eingesetzten Modelle gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers (z. B. Apache 2.0 oder modellspezifische Community-Lizenzen). Die Modellliste enthält diese Lizenzbedingungen nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lizenzbedingungen der von ihm genutzten Modelle selbst zu ermitteln und etwaige Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
17.6 Keine Gewähr für Ausgaben
Ausgaben von Sprachmodellen werden automatisiert erzeugt und können unzutreffend, unvollständig oder veraltet sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Der Kunde prüft die Ausgaben vor ihrer Verwendung. Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung darf er nicht ohne menschliche Prüfung allein auf Ausgaben stützen.
17.7 Verantwortung nach der KI-Verordnung
Die regulatorische Rolle der Parteien nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) richtet sich nach der konkreten Bereitstellung und Nutzung des jeweiligen KI-Systems. Jede Partei erfüllt die Pflichten, die ihr aufgrund ihrer jeweiligen Rolle obliegen. Integriert der Kunde die Leistung in ein eigenes KI-System oder bringt er ein KI-System unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr oder in Betrieb, können ihn insbesondere Pflichten eines Anbieters treffen. Der Kunde stellt durch angemessene Maßnahmen sicher, dass die für ihn handelnden Personen über die erforderliche KI-Kompetenz verfügen, soweit dies nach Art. 4 KI-Verordnung erforderlich ist. Verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-Verordnung sind untersagt. Eine Nutzung in Hochrisiko-Anwendungen ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Anbieter zulässig.
17.8 Rechte an Ausgaben
Der Anbieter beansprucht keine Rechte an den Ausgaben. Er übernimmt keine Gewähr dafür, dass Ausgaben frei von Rechten Dritter sind.
17.9 Abrechnung und Kündigung
Die Grundgebühr wird monatlich nach Ziffer 4.2.2 berechnet und ist monatlich kündbar. Nutzungskosten werden zusätzlich nach verbrauchten Token nach Ziffer 4.2.3 abgerechnet.
17.10 Modelländerungen
Der Anbieter kann Modelle aktualisieren, neue Modelle hinzufügen oder Modelle durch gleichwertige Modelle ersetzen. Neue, geänderte und entfallende Modelle werden in der Modellliste nach Ziffer 17.5 veröffentlicht.
Den Wegfall oder Wechsel eines per API bereitgestellten Modells kündigt der Anbieter mit angemessener Frist an, sofern keine Sicherheitsgründe eine kurzfristige Änderung erfordern.
18. Co-Location
18.1 Leistungen
Der Anbieter stellt im Rechenzentrum Stellfläche (Höheneinheiten bzw. Racks), Stromversorgung, Klimatisierung und Netzwerkanbindung für Hardware des Kunden bereit. Umfang und Kontingente ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
18.2 Eigentum an der Hardware
Die eingebrachte Hardware bleibt Eigentum des Kunden bzw. eines Dritten, z. B. eines Leasinggebers. Der Kunde kennzeichnet seine Hardware eindeutig. Der Anbieter hat keinen logischen Zugriff auf die Hardware und die darauf gespeicherten Daten, sofern dies nicht gesondert beauftragt ist.
18.3 Zutritt
Für den Zutritt zum Rechenzentrum gilt:
- Nur Personen, die der Kunde vorab in Textform benannt hat, erhalten Zutritt. Der Kunde hält diese Liste aktuell.
- Der Zutritt ist mindestens sieben Tage vorher anzumelden. In Notfällen erfolgt der Zutritt nach Absprache auch kurzfristig.
- Beim Zutritt ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Zutritte erfolgen in Begleitung eines Mitarbeiters des Anbieters und werden protokolliert.
- Die Haus- und Sicherheitsordnung des Rechenzentrums ist einzuhalten. Bei Verstößen kann der Anbieter den Zutritt verweigern.
- Zutritte außerhalb der Supportzeiten sind nach Preisliste kostenpflichtig.
18.4 Stromkontingent
Der Kunde darf das vereinbarte Stromkontingent (z. B. kW oder Ampere je Rack bzw. Höheneinheit) nicht überschreiten. Der Verbrauch wird gemessen. Mehrverbrauch wird nach Preisliste abgerechnet.
Bei wiederholter oder erheblicher Überschreitung fordert der Anbieter den Kunden zur Reduzierung auf. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Anbieter betroffene Geräte nach Ankündigung abschalten. Bei akuter Gefahr für den Rechenzentrumsbetrieb kann er sofort abschalten.
Die Hardware muss den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen (z. B. CE-Kennzeichnung).
18.5 Versicherung
Der Kunde ist für die Versicherung seiner Hardware selbst verantwortlich, z. B. durch eine Elektronik- oder Sachversicherung. Die Versicherungen des Anbieters erfassen Kundenhardware nicht. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach Ziffer 9.
18.6 Hands-on-Services
Tätigkeiten des Anbieters an der Kundenhardware (z. B. Neustart, Austausch von Komponenten) erfolgen nur auf Anweisung des Kunden. Sie werden nach Aufwand gemäß Ziffer 4.1.1 abgerechnet.
18.7 Verzicht auf Vermieterpfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
Der Anbieter verzichtet an der Hardware, die im Eigentum des Kunden steht,
- auf sein gesetzliches Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) und
- auf die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, insbesondere wegen offener Forderungen (§ 273 BGB).
Der Kunde kann diese Hardware daher auch bei offenen Forderungen jederzeit nach Maßgabe der Zutrittsregeln (Ziffer 18.3) abholen. In Zweifelsfällen kann der Anbieter einen geeigneten Eigentumsnachweis verlangen. Die Forderungen des Anbieters bleiben unberührt.
Auf gespeicherte Daten nimmt der Anbieter keinen Zugriff. Ziffer 8 bleibt unberührt.
18.8 Vertragsende
Der Kunde entfernt seine Hardware bis zum Vertragsende, spätestens innerhalb von 14 Tagen danach. Geschieht dies nicht, kann der Anbieter nach erfolgloser Fristsetzung die Hardware auf Kosten des Kunden abbauen und einlagern. Eine Verwertung erfolgt nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
19. Domains
19.1 Registrierung
Der Anbieter vermittelt die Registrierung von Domains bei der jeweiligen Vergabestelle (Registry, z. B. DENIC eG) direkt oder über Registrar-Partner. Ergänzend gelten die Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle, die der Kunde mit der Bestellung anerkennt.
19.2 Domaininhaber
Domaininhaber wird der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde stellt richtige und vollständige Inhaberdaten bereit und hält sie aktuell.
19.3 Keine Gewähr für die Registrierung
Der Anbieter hat auf die Vergabe keinen Einfluss. Eine Domain gilt erst als registriert, wenn die Vergabestelle die Registrierung bestätigt hat. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine bestellte Domain registriert werden kann oder frei von Rechten Dritter ist.
19.4 Rechte Dritter
Der Kunde versichert, dass die Domain und ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken- und Namensrechte. Ziffer 6.5 gilt entsprechend.
19.5 Laufzeit, Kündigung und Abrechnung
Laufzeit und Kündigung richten sich nach Ziffer 5.2.2. Die Entgelte werden jährlich ab dem Registrierungsdatum nach Ziffer 4.2.2 berechnet.
19.6 Domaintransfer
Auf Verlangen stellt der Anbieter dem Kunden den Autorisierungscode (AuthCode) für einen Transfer innerhalb von zwei Werktagen zur Verfügung. Dies gilt auch nach Vertragsende.
19.7 Vertragsende ohne Transfer
Wird eine Domain gekündigt und nicht fristgerecht zu einem anderen Anbieter übertragen, kann der Anbieter sie nach Vertragsende löschen lassen oder an die Vergabestelle zurückgeben (bei .de-Domains z. B. in den DENIC-Transit). Der Anbieter weist den Kunden vorher darauf hin.
19.8 Domainstreitigkeiten
Entscheidungen der Vergabestellen, Schiedsstellen oder Gerichte zu Domainstreitigkeiten setzt der Anbieter um.
20. Umgang mit Inhalten, Meldeverfahren und Moderation (Digital Services Act)
20.1 Kontaktstellen
Zentrale Kontaktstelle für Behörden und für Nutzer nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA“) ist: abuse@wodanio.com. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.
20.2 Beschränkungen
Unzulässig sind die in Ziffer 6.3 genannten Inhalte und Nutzungen. Der Anbieter überwacht die gespeicherten Inhalte nicht allgemein und nimmt nicht von sich aus Einsicht (Ziffer 8.2.5).
20.3 Meldeverfahren
Jede Person kann rechtswidrige Inhalte elektronisch an die Kontaktstelle melden (Art. 16 DSA). Eine Meldung soll enthalten:
- eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist,
- die genaue Fundstelle (z. B. URL),
- Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei Meldungen zu bestimmten Straftaten,
- eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Der Anbieter bestätigt den Eingang und entscheidet zeitnah, sorgfältig und objektiv. Die meldende Person wird über die Entscheidung informiert.
20.4 Moderationsverfahren
Art und Umfang der Moderation richten sich nach dem jeweiligen Dienst:
- Bei Infrastruktur- und Hostingleistungen, bei denen der Anbieter keinen Zugriff auf einzelne Inhalte hat, fordert er zunächst den Kunden zur Prüfung und Abhilfe auf.
- Soweit der Anbieter bei einzelnen Diensten automatisierte Verfahren einsetzt, weist er dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung aus. Beispiele sind Web Application Firewall, Spam- und Malware-Filter oder Inhaltsfilter in Chat-Anwendungen.
- Meldungen nach Ziffer 20.3 und Einwände nach Ziffer 20.7 werden stets durch Mitarbeiter des Anbieters geprüft. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung über Meldungen und Einwände findet nicht statt.
20.5 Maßnahmen
Mögliche Maßnahmen sind:
- Sperrung oder Entfernung einzelner Inhalte,
- Einschränkung von Diensten,
- vorübergehende Sperrung des Kundenkontos,
- Kündigung.
Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Ziffer 6.4.
20.6 Begründung
Beschränkt der Anbieter Inhalte oder Dienste, übermittelt er dem Kunden eine Begründung in Textform (Art. 17 DSA). Sie enthält:
- die Maßnahme,
- die zugrunde liegenden Tatsachen,
- die rechtliche oder vertragliche Grundlage,
- einen Hinweis, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden,
- die möglichen Rechtsbehelfe.
20.7 Einwände
Der Kunde kann gegen Maßnahmen in Textform an die Kontaktstelle Einwände erheben. Der Anbieter prüft die Entscheidung erneut und teilt das Ergebnis mit. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
20.8 Meldung von Straftaten
Erhält der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat mit Gefahr für Leben oder Sicherheit von Personen begründen, informiert er die zuständigen Behörden (Art. 18 DSA).
21. Anbieterwechsel und Datenübertragbarkeit (EU Data Act)
21.1 Anwendungsbereich
Diese Ziffer gilt für Datenverarbeitungsdienste im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“), insbesondere Hosting-, Server-, Cloud- und SaaS-Leistungen. Sie gilt nicht für Dienste, die nach Art. 31 Data Act ausgenommen sind. Dies betrifft insbesondere Dienste, bei denen die Mehrheit der Hauptmerkmale auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden individuell entwickelt wurde oder bei denen sämtliche Komponenten speziell für den Kunden entwickelt wurden und die nicht in breitem kommerziellem Umfang über den Leistungskatalog des Anbieters angeboten werden, sowie Test- und Evaluierungsversionen. Co-Location ist nicht umfasst, soweit der Kunde ausschließlich eigene Hardware betreibt.
21.2 Wechselverlangen
Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von höchstens zwei Monaten verlangen, entweder
- zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur zu wechseln, oder
- seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen zu lassen.
Das Wechselverlangen ist in Textform zu stellen. Das Recht besteht unabhängig von vereinbarten Laufzeiten. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, bleiben verhältnismäßige Entgelte für die vorzeitige Beendigung zulässig, soweit sie im Einzelvertrag vereinbart sind.
21.3 Übergangszeitraum
Nach Ablauf der Frist folgt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. In dieser Zeit erbringt der Anbieter die Leistungen weiter und unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang. Der Kunde kann den Übergangszeitraum vor dessen Ablauf einmal um einen von ihm angemessen bestimmten Zeitraum verlängern. Das Verlängerungsverlangen ist in Textform zu stellen. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht einhaltbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen nach dem Wechselverlangen mit Begründung mit. Er nennt dann einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
21.4 Datenabrufzeitraum
Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Tage lang abrufen.
21.5 Exportierbare Daten
Die für den jeweiligen Dienst exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte sowie die hiervon ausgenommenen Datenkategorien ergeben sich abschließend aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem Online-Register nach Ziffer 21.5.1. Soweit dort nichts Abweichendes ausgewiesen ist, sind die vom Kunden eingebrachten oder erzeugten Inhaltsdaten einschließlich der zugehörigen Metadaten exportierbar. Interne Betriebs-, Sicherheits- und Abrechnungsdaten des Anbieters sowie Daten, deren Übertragung Geschäftsgeheimnisse oder Rechte Dritter verletzen würde, sind nicht exportierbar. Die Bereitstellung erfolgt in den im Online-Register angegebenen gängigen, maschinenlesbaren Formaten, insbesondere je nach Dienst über S3-API, als Datenbank-Dump, OCI-Image oder Zonendatei.
21.5.1 Online-Register und Wechselinformationen
Der Anbieter hält unter https://www.wodanio.com/trust-center/data-portability ein aktuelles Online-Register bereit. Dieses enthält für den jeweiligen Dienst die verfügbaren Wechsel- und Portierungsverfahren, exportierbaren und nicht exportierbaren Datenkategorien, Datenformate, Datenstrukturen, einschlägige Standards und Interoperabilitätsspezifikationen, verwendete Schnittstellen sowie bekannte technische Einschränkungen und erforderliche Werkzeuge.
21.5.2 Internationale Zugriffe auf nicht personenbezogene Daten
Informationen über die Rechtsordnung, der die für den jeweiligen Datenverarbeitungsdienst eingesetzte ICT-Infrastruktur unterliegt, sowie über die technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen zum Schutz vor rechtswidrigen internationalen staatlichen Zugriffen auf nicht personenbezogene Daten sind unter https://www.wodanio.com/trust-center/data-portability veröffentlicht. Der Anbieter aktualisiert diese Informationen, soweit dies erforderlich ist.
21.6 Löschung
Nach Ablauf des Datenabrufzeitraums löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Kopien in Backups werden spätestens mit Ablauf des Backup-Zyklus gelöscht.
21.7 Keine Wechselentgelte
Der Anbieter erhebt für den Wechsel und die Datenextraktion keine Entgelte.
21.8 Vertragsende
Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels bzw. mit der Löschung. Der Anbieter bestätigt dies dem Kunden in Textform.
Teil C - IT-Projekte und Dienstleistungen
22. Leistungen und Vertragstyp
22.1 Leistungen
Der Anbieter erbringt individuelle IT-Leistungen auf Grundlage der mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen. Dazu gehören insbesondere:
- Planung und Konzeption von IT-Lösungen,
- Entwicklung und Implementierung von Software, z. B. mit JavaScript/TypeScript, Python, Rust, NestJS, Nuxt, Angular,
- Umsetzung und Betreuung von Infrastruktur, z. B. Git, GitOps/Ansible, Docker/Kubernetes,
- Datenbanken, z. B. PostgreSQL, MongoDB, Redis,
- sonstige IT-Projekte nach individueller Vereinbarung.
22.2 Vertragstyp
Leistungen nach Ziffer 22.1 sind Dienstleistungen (Ziffer 10.1 a). Das gilt nicht, soweit im Angebot ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als geschuldet vereinbart ist, z. B. durch Festpreis mit Abnahme. Dann handelt es sich um eine Werkleistung (Ziffer 10.1 b).
Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bei Werkleistungen bleibt unberührt.
22.3 Vergütung, Aufwandsschätzungen und Budget
22.3.1 Vergütung und Aufwandsschätzungen
Die Vergütung richtet sich nach Ziffer 4.1.1. Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ist kein Budget vereinbart, informiert der Anbieter den Kunden, sobald absehbar ist, dass eine Aufwandsschätzung wesentlich überschritten wird.
22.3.2 Budget
Ist für ein Projekt oder eine Projektphase ein Budget (Kostenrahmen) vereinbart, gilt:
- Sind 90 % des Budgets verbraucht, informiert der Anbieter den Kunden in Textform über den Verbrauch und den voraussichtlichen Restaufwand.
- Ist das Budget vollständig verbraucht, informiert der Anbieter den Kunden erneut und unterbricht die Arbeiten.
- Arbeiten über das Budget hinaus erbringt der Anbieter nur, wenn der Kunde der Überschreitung in Textform zustimmt. Der Kunde kann dabei ein neues Budget festlegen, für das diese Regelung entsprechend gilt.
Stimmt der Kunde nicht zu, bleiben die bis dahin erbrachten Leistungen vergütungspflichtig. Die Parteien stimmen dann ab, wie das Projekt abgeschlossen oder beendet wird.
23. Mitwirkung und Änderungswünsche
23.1 Mitwirkung
Ergänzend zu Ziffer 6.1 stellt der Kunde, soweit erforderlich, Testdaten, Testumgebungen und Zugänge bereit.
Erbringt der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, gilt:
- Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.
- Der Anbieter kann den dadurch entstehenden Mehraufwand nach Ziffer 4.1.1 abrechnen.
23.2 Änderungswünsche
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform (Change Request). Der Anbieter teilt die Auswirkungen auf Aufwand, Budget und Termine mit. Mehraufwand wird nach Aufwand abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
24. Abnahme von Werkleistungen
24.1 Abnahmebereitschaft und Prüffrist
Bei Werkleistungen zeigt der Anbieter die Fertigstellung an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb der im Angebot vereinbarten Prüffrist. Ist im Angebot keine Prüffrist vereinbart, beträgt sie 14 Tage ab Zugang der Fertigstellungsanzeige.
Der Kunde erklärt die Abnahme in Textform, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unerheblicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
24.2 Abnahmefiktion
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Prüffrist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Der Anbieter weist den Kunden bei der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hin.
Als abgenommen gilt die Leistung auch, wenn der Kunde sie vorbehaltlos produktiv nutzt und innerhalb der Prüffrist ab Beginn der Nutzung keine wesentlichen Mängel rügt.
24.3 Teilabnahmen
Für in sich abgeschlossene Teilleistungen können Teilabnahmen vereinbart werden.
25. Nutzungsrechte
25.1 Individuelle Arbeitsergebnisse
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, räumt der Anbieter dem Kunden an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Quellcode, Konfigurationen, Dokumentation) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht ein. Es umfasst das Recht zur Bearbeitung. Ein ausschließliches Nutzungsrecht erhält der Kunde nur nach gesonderter Vereinbarung.
25.2 Vorbestehende Komponenten
An vorbestehenden oder allgemein verwendbaren Komponenten des Anbieters (z. B. Bibliotheken, Module, Tools, Vorlagen) erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. Der Anbieter darf diese Komponenten sowie allgemeines Know-how weiterhin uneingeschränkt verwenden.
25.3 Rechteübergang
Die Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
25.4 Quellcode
Ob, wann und in welcher Form der Anbieter den Quellcode der individuell erstellten Arbeitsergebnisse übergibt, wird im jeweiligen Angebot geregelt.
Enthält das Angebot hierzu keine Regelung, übergibt der Anbieter den Quellcode nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung in einer gängigen Form (z. B. über ein Git-Repository oder als Archivdatei).
26. Open-Source-Software
26.1 Geltung der Lizenzen
Der Anbieter kann Open-Source-Komponenten einsetzen. Für diese gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen. Ziffer 25 gilt für sie nur, soweit die Lizenz dies zulässt.
26.2 Lizenzübersicht
Der Anbieter dokumentiert die eingesetzten Open-Source-Komponenten und deren Lizenzen, z. B. im Repository oder auf Anfrage.
26.3 Copyleft-Lizenzen
Komponenten mit starkem Copyleft (z. B. GPL, AGPL), die sich auf die Weitergabe oder den Vertrieb der Arbeitsergebnisse durch den Kunden auswirken können, setzt der Anbieter nur nach Abstimmung mit dem Kunden ein.
26.4 Pflichten des Kunden
Der Kunde beachtet bei der Weitergabe der Arbeitsergebnisse die Pflichten aus den Open-Source-Lizenzen, z. B. Lizenzhinweise und Quellcodebereitstellung.
Version 3, gültig ab 09.11.2026